Kürzlich wurden mehrere Fälle von Tierquälereien in einer Münchner Hundepension bekannt. Der Täter begründet seine widerwärtigen Taten mit dem typischen Gefasel von „emotionalen Ausnahmezuständen“. Diese Zustände berechtigen heutzutage ja scheinbar zu allerlei ekelhaftem und kriminellem Verhalten, das dann außerordentlich wohlwollend verfolgt wird – wenn überhaupt.

Wir haben bei der Stadt nachgefragt, wie sichergestellt wird, dass sich Menschen, die gewerbliche Hundehalter sind, an ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit Tieren halten. Außerdem wollen wir wissen, wie solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.

Unseren ganzen Antrag finden Sie hier: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8165807

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