AfD-Gruppe im Stadtrat der LH München

125. Geburtstag von Ludwig Erhard

Ludwig Erhard gilt als der Vater der sozialen Marktwirtschaft, also dem ursprünglichen Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschlands. Als zweiter Bundeskanzler und direkter Nachfolger Adenauers war er und seine Wirtschaftstheorie die Triebfeder hinter dem Wirtschaftswunder. Heute würde er seinen 125. Geburtstag feiern.

Mit Blick auf die heutige wirtschaftliche Lage Deutschlands, das allgegenwärtige Missmanagement und die unsäglichen Eingriffe in die Wirtschaft durch die Coronamaßnahmenpolitik dürfte er allerdings heute im Grabe rotieren.

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4. Februar 2022|

Datenschutz – ein Relikt aus vergessener Zeit

Der heutige Datenschutztag ist als Relikt längst vergangener Tage eigentlich ein Fall für den Papierkorb. Um ihn zu feiern, müssten zuallererst einmal Bars und Kneipen wieder öffnen. Dort müssten wir dann unseren Gesundheitsstatus mitteilen. Nicht nur, ob es uns gut geht, sondern auch welche Impfungen wir uns wann hat spritzen lassen. Dazu kommt ein aktueller Nachweis, dass man nicht mit einem Coronavirus infiziert ist. Im Idealfall darf man sich dann in die Bar begeben, muss dort aber mit der Luca-App oder ähnlichem „einchecken“.

Und wem das nicht gläsern genug ist, der wird sich über das aktuell diskutierte Impfregister freuen. Darin werden dann die Daten aller Geimpften aufgenommen. Wie oft sie sich haben „boostern“ lassen, Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc. Denkbar ist auch, dass hier dann zukünftig weitere Gesundheitsdaten oder gar Gewohnheiten (Rauch- oder Trinkverhalten, etc.) gespeichert werden.

Wann und ob diese irgendwann wieder gelöscht werden, darf bezweifelt werden. Stattdessen befinden wir uns wahrscheinlich auf dem Weg hin zu einem chinesischen „Social Credit System“, durch das „Fehlverhalten“ künftig mit Punktabzug geahndet wird. Die Wahrnehmung ehemaliger Grundrechte wie Spaziergänge oder Theaterbesuche kosten dann zukünftig Punkte.

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28. Januar 2022|

Bürgerdialog statt Allgemeinverfügung!

Wir fordern den Bürgermeister in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, keine weiteren Allgemeinverfügungen gegen Coronaproteste zu erlassen. Seit Ende letzten Jahres verbietet die Stadt München im Wochentakt alle Proteste gegen die Coronamaßnahmen.

Immer mehr Menschen fragen sich zu Recht, ob dieses Vorgehen noch mit dem Grundgesetz und einer offenen und demokratischen Gesellschaft vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein solches präventives Verbot nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes zulässig. Haben wir in München einen solchen Notstand, weil jede Woche Menschen friedlich ihrem Unmut über die existenzvernichtenden Coronamaßnahmen Luft machen wollen?

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17. Januar 2022|

Münchner Wohnungslosen wirklich helfen!

Anfang 2021 zählte München 9.000 Wohnungslose. Viele davon Arbeitsmigranten, die hauptsächlich an der Sprache gescheitert sind oder schon in ihren Herkunftsländern unter Suchtproblemen oder psychischen Auffälligkeiten litten. 40.000 Arbeitsmigranten leben deutschlandweit auf der Straße und befinden sich oftmals in einer wirtschaftlichen Sackgasse. Zwar haben sie einen Anspruch auf eine Rückfahrkarte, stünden in ihrer Heimat allerdings vor dem Nichts. In Deutschland aber gibt es Armenspeisung, Unterkünfte und die Möglichkeiten des Pfandsystems.

Zumindest gab es diese – die Coronamaßnahmen haben die Angebote knapper werden lassen, während die Obdachlosenzahlen eher steigen. Die Hilfe, die es noch gibt, ist mittlerweile Objekt von Verteilungskämpfen zwischen deutschen Obdachlosen und EU-Migranten geworden. Deutsche Staatsangehörige können nirgendwo anders hin und sollten ein Recht darauf haben, in ihrer Heimat gut versorgt zu werden. Für alle anderen muss ein Hilfsprogramm aufgelegt werden, das ihnen die Rückkehr in ihre Heimatländer ermöglicht und den direkten Kontakt zu den dort zuständigen Anlaufstellen herstellt. So könnte die Situation für alle Betroffenen verbessert und jedem Menschen das Leben auf den Münchner Straßen erspart werden. Weder Deutschland, noch die Landeshauptstadt München sind das Sozialamt Europas.

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16. Januar 2022|

Münchner Stadträte: alle außer AfD durchgeimpft und doch erkrankt?

Aktuellen Medienberichten zufolge sind mehrere Münchner Stadträte nach einer Vollversammlung an Corona erkrankt oder haben positive PCR-Testergebnisse bekommen. Wir sind als AfD-Gruppe im Münchner Stadtrat einigermaßen erstaunt darüber, dass hier noch kein Zusammenhang mit der mangelhaften Wirksamkeit der sogenannten Corona-Schutzimpfungen hergestellt wurde. Fast alle der Stadträte, außer denen der AfD, waren laut einer Zeitungsmeldung von Juli „vorbildlich“ geimpft. Sollte die Spritze also weder vor Infektion noch vor Übertragung schützen?

Fakt ist jedenfalls, dass nun erst einmal Präsenzsitzungen abgesagt werden. Fakt ist auch, dass die wahnwitzigen Drangsalierungen, die alle Münchner und neben den Kindern vor allem Gastwirte und Hotelbetreiber seit Monaten über sich ergehen lassen müssen, offensichtlich gar keinen Nutzen haben. Die Vollversammlung im Löwenbräukeller fand unter strengsten Hygieneauflagen statt.

Wir fordern unverhältnismäßige und realitätsfremde Maßnahmen zu beenden und endlich eine neutrale, wissenschaftliche Betrachtung der Zahlen und Fakten!

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2. Dezember 2021|

Fakten statt Hysterie – Nein, zu Habenschadens Impfpflicht-Fantasien!

Nun verfällt also auch die grüne 2. Bürgermeisterin Habenschaden der grassierenden Hysterie und fordert die Impfpflicht!

Die AfD-Stadtratsgruppe München hat hierzu eine klare und deutliche Haltung:

Die Impfung gegen das Covid-19 muss freiwillig bleiben!

Unsere Position hat handfeste Gründe, die Prof. Dr. Katrin Gierhake in ihrem Aufsatz „Freiwilligkeit der Impfung gegen das Corona-Virus“ gut zusammengefasst hat. Sie nennt dabei fünf Punkte, die erfüllt sein müssten, um eine Zwangsimpfung zu rechtfertigen. Diese sind:

1. Eine Bedrohungslage, die eine flächendeckende Impfung notwendig macht;
2. Vorhandene Impfstoffe, die effektiv Infektionen verhindern und vor allem die Weitergabe des Virus an andere. Der reine Selbstschutz begründet keine Impfpflicht;
3. Idealerweise schützen die Impfstoffe ein Leben lang vor Infektion mit und Weitergabe des Virus;
4. Keine oder nur geringe Nebenwirkungen des Impfstoffes;
5. Die Sicherheit des Impfstoffes müsste auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein.

Prof. Gierhake kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass alle Punkte entweder nicht erfüllt sind oder keine ausreichenden Daten vorliegen, um sie zu bejahen oder zu verneinen. Demnach gebe es keine Bedrohungslage, die dies rechtfertigt. Die vorhandenen Impfstoffe verhindern nicht die Weitergabe oder die Infektion mit dem Virus. Auch nach regelmäßigen Auffrischungsimpfungen gibt es hier keine überzeugende Wirksamkeit. Die Nebenwirkungen des Impfstoffes werden gerade erst bekannt. In der Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen sind mittlerweile eine Vielzahl von Impfnebenwirkungen dokumentiert. Diese übersteigen die von herkömmlichen Impfstoffen um ein Vielfaches. Welche Nebenwirkungen langfristig auftreten, vor allem im Hinblick auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft bleibt abzuwarten.

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1. Dezember 2021|

Werden Geimpfte im Krankenhaus als Ungeimpfte gezählt?

In der aktuellen Darstellung der Corona-Fallzahlen in München wird die Gruppe der Ungeimpften wissentlich in einem schlechteren Licht dargestellt. Denn hierzu werden alle Personen gezählt, die nicht eine „abgeschlossene Impfserie“ vorweisen können, nach der mindestens 14 Tage vergangen sind. Fälschlicherweise werden z.B. mitgezählt:

– Einmal geimpft
– Zweimal geimpft, aber innerhalb der letzten 14 Tage
– Fehlende Angabe zum Impfstatus

Mit diesem Taschenspielertrick wird offenkundig versucht die Bevölkerung zu täuschen, um das Narrativ der notwendigen und alternativlosen Corona-Impfung zu stützen. Fairerweise muss aber erwähnt werden, dass für diese Definition und Fallzahlen nicht die Stadt München verantwortlich ist, sondern das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit).

Trotzdem hat die AfD-Stadtratsgruppe beantragt, in ihren eigenen Veröffentlichungen zumindest die Definition des LGL mit aufzuführen:

„Als geimpfte COVID-19 Fälle werden Personen gezählt, die zum Zeitpunkt der Infektion einen vollständigen Impfschutz hatten (abgeschlossene Impfserie, nach der mindestens 14 Tage vergangen sind). Als ungeimpfte COVID-19 Fälle werden Personen gezählt, die zum Zeitpunkt der Infektion keine Impfung erhalten hatten oder bei denen keine Angabe dazu vorliegt.“

Des Weiteren werden der Oberbürgermeister und die Gesundheitsreferentin gebeten, sich beim LGL dafür einzusetzen, dass die für Bayern ermittelten Zahlen zukünftig nach weiteren Kriterien aufgeschlüsselt und auch nur noch Personen als „Ungeimpfte“ gezählt werden, für die diese Beschreibung tatsächlich zutrifft.

Unser vollständiger Antrag ist hier einsehbar:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/6933012

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29. November 2021|
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