AfD-Gruppe im Stadtrat der LH München

Tag der Arbeit: dem Arbeiter die Freiheit zurückgeben

Der Tag der Arbeit ist denjenigen gewidmet, die diesen Staat durch ihre Leistungen tragen. Dass dieser Feiertag noch nicht abgeschafft wurde, ist eigentlich verwunderlich. Es würde zur aktuellen Situation passen, in der der Arbeiter ständig herabgesetzt wird. Für die enormen Belastungen, die er gerade noch zu ertragen imstande ist, bekommt er weder Dank noch Anerkennung, geschweige denn angemessene staatliche Gegenleistungen. Auch in den Amtsstuben und Plenarsälen ist von ihm bloß noch als anonymer „Steuerzahler“ die Rede – ein bloßer Leistungserbringer.

In der Coronazeit geriet der Arbeitnehmer weiter in Bedrängnis. Wenn er seine Arbeit durch die Coronamaßnahmen nicht ohnehin verloren hat, wurde seitdem von ihm erwartet, von Zuhause aus zu arbeiten. Dass das bis heute eine untragbare technische und vor allem psychische Herausforderung ist, will offenbar keiner wissen. Freizeit und Arbeitszeit vermischen sich so immer weiter. Hinzu kommt ein immer größerer Druck, flexibel zu sein. Gerade für Familien bedeutet die hohe Flexibilität auf der Arbeit Schwierigkeiten in der Planung des Familienlebens. Letztendlich führt all dies zu einer immensen Mehrbelastung.

Wir fordern als AfD-Gruppe im Münchner Stadtrat daher eine klare Möglichkeit des Arbeitnehmers, Homeoffice-Regelungen abzulehnen. Jeder Arbeiter hat das Recht auf einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz, um Arbeit und Privatleben zu trennen. Die Aufweichung des Arbeitsrechts muss ein Ende haben.

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1. Mai 2022|

Fakten statt Hysterie – Nein, zu Habenschadens Impfpflicht-Fantasien!

Nun verfällt also auch die grüne 2. Bürgermeisterin Habenschaden der grassierenden Hysterie und fordert die Impfpflicht!

Die AfD-Stadtratsgruppe München hat hierzu eine klare und deutliche Haltung:

Die Impfung gegen das Covid-19 muss freiwillig bleiben!

Unsere Position hat handfeste Gründe, die Prof. Dr. Katrin Gierhake in ihrem Aufsatz „Freiwilligkeit der Impfung gegen das Corona-Virus“ gut zusammengefasst hat. Sie nennt dabei fünf Punkte, die erfüllt sein müssten, um eine Zwangsimpfung zu rechtfertigen. Diese sind:

1. Eine Bedrohungslage, die eine flächendeckende Impfung notwendig macht;
2. Vorhandene Impfstoffe, die effektiv Infektionen verhindern und vor allem die Weitergabe des Virus an andere. Der reine Selbstschutz begründet keine Impfpflicht;
3. Idealerweise schützen die Impfstoffe ein Leben lang vor Infektion mit und Weitergabe des Virus;
4. Keine oder nur geringe Nebenwirkungen des Impfstoffes;
5. Die Sicherheit des Impfstoffes müsste auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein.

Prof. Gierhake kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass alle Punkte entweder nicht erfüllt sind oder keine ausreichenden Daten vorliegen, um sie zu bejahen oder zu verneinen. Demnach gebe es keine Bedrohungslage, die dies rechtfertigt. Die vorhandenen Impfstoffe verhindern nicht die Weitergabe oder die Infektion mit dem Virus. Auch nach regelmäßigen Auffrischungsimpfungen gibt es hier keine überzeugende Wirksamkeit. Die Nebenwirkungen des Impfstoffes werden gerade erst bekannt. In der Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen sind mittlerweile eine Vielzahl von Impfnebenwirkungen dokumentiert. Diese übersteigen die von herkömmlichen Impfstoffen um ein Vielfaches. Welche Nebenwirkungen langfristig auftreten, vor allem im Hinblick auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft bleibt abzuwarten.

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1. Dezember 2021|
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