Wir fordern den Stadtrat dringlich dazu auf, die Bürger bezüglich der Beitragssätze zur Pflegeversicherung zu informieren und darauf hinzuweisen, dass man zur Geltendmachung des reduzierten Beitrags selbst aktiv werden muss.

Zum 1. Juli wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent angehoben. Ebenfalls ab Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7.4.2022 nach der Kinderzahl differenziert. Dieses hatte entschieden, dass der Beitragssatz auch von der Kinderzahl abhängen muss. Was der Bürger häufig nicht weiß: er muss gegenüber der Stelle, die den Beitrag an die Kasse abführt (häufig ist dies der Arbeitgeber) nachweisen, wie viele Kinder er hat. Dazu reicht in der Regel eine Kopie der Geburtsurkunden aus.

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