Darüber, dass in München nach den Plänen so mancher Frühsexualisierer sogenannte „Drag-Künstler“ Kleinkindern vorlesen sollen, haben wir bereits berichtet. Wir fordern nun die Stadt in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, diese Veranstaltung zu untersagen: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7755225. Und wir haben gute verfassungsrechtliche Gründe dafür:

In der Bayerischen Verfassung heißt es in Artikel 126: „Kinder und Jugendliche sind durch staatliche und gemeindliche Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen.“

Vorlesen werden dort ein Mann im Frauenkostüm, eine Frau im Männerkostüm und ein sogenanntes Transmädchen. Es ist ungeheuerlich, dass sich eine städtischen Einrichtung daran beteiligt, Kinder und Jugendliche in ihrer Geschlechtsidentität zu verunsichern! Hiergegen gilt es sich mit allen demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln zu wehren!

Nachdem der Stadtrat sich in der Vollversammlung weigerte, den Antrag als dringlich zu behandeln und die Veranstaltung zu stoppen, werden wir uns daher an den angekündigten Demonstrationen gegen die sogenannte „Drag-Lesung“ beteiligen.

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